Informationen im Hinblick auf das Coronavirus (COVID-19)
Am 11. März hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Ausbruch der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) offiziell als weltweite Pandemie eingestuft.
Um unsere Gäste zu schützen und um ihnen entgegenzukommen, hantieren wir derzeit „Angepasste Mietbedingungen aufgrund von mildernden Umständen“. Dabei halten wir uns an die Richtlinien der Regierung. Aufgrund der kürzlich auferlegten Reiserestriktionen für Deutschland, haben wir die Bedingungen für unsere deutschen Gäste angepasst.
N.B. Im Moment ist unsere Reservierungsabteilung sehr beschäftigt. Wir werden unser Bestes tun, um alle Ihre Fragen und Wünsche so schnell wie möglich zu beantworten. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Mildernde Umstände – Update vom 20.03.2020, 15:00
Buchungen mit Anreisedatum vor dem 30. April 2020 kommen für die „Angepassten Mietbedingungen aufgrund von mildernden Umständen“ in Frage. (Für Stornierungen bei einem späteren Anreisedatum können wir derzeit noch keine Zusagen machen. Wir behalten die Entwicklungen weiter im Auge.)
Die „Angepassten Mietbedingungen aufgrund von mildernden Umständen“ enthalten folgende Klauseln:
Falls Sie mit dem Virus COVID-19 infiziert sind (oder einer Ihrer Mitreisenden) oder falls Sie nicht reisen dürfen (zum Beispiel aufgrund von Reisebeschränkungen aus Deutschland), entfällt die bereits getätigte und bezahlte Buchung. Der Reisebetrag wird nicht zurückerstattet. Sie können aus den folgenden Möglichkeiten wählen:
Option 1: Sie verschieben Ihren gebuchten Urlaub direkt auf ein neues Datum im Jahr 2020.
- Der geänderte Ferienaufenthalt muss im ursprünglich gebuchten Ferienpark sein (falls verfügbar im selben Ferienhaus).
- Die Buchung gilt auf Basis von Verfügbarkeit.
- Die Dauer des geänderten Ferienaufenthalts entspricht der ursprünglich gebuchten Dauer oder ist kürzer.
- Falls der Reisebetrag des geänderten Ferienaufenthalts niedriger ausfällt, wird die Differenz nicht erstattet. Falls der Reisebetrag des geänderten Ferienaufenthalts höher ausfällt, müssen die zusätzlichen Kosten innerhalb der geltenden Zahlungsfrist beglichen werden.
- Buchungsänderungen müssen im Dutchen Callcenter abgehandelt und bestätigt werden.
- Obiges gilt nicht für den Ferienpark Waddenduyn.
Option 2: Sie erhalten einen Voucher für einen kostenlos neu zu buchenden Urlaub, den Sie – auf Basis von Verfügbarkeit – einlösen können in 2020.
- Der geänderte Ferienaufenthalt muss im ursprünglich gebuchten Ferienpark sein (falls verfügbar im selben Ferienhaus).
- Die Buchung gilt auf Basis von Verfügbarkeit.
- Die Dauer des geänderten Urlaubs entspricht der ursprünglich gebuchten Dauer oder ist kürzer.
- Falls der Reisebetrag des geänderten Ferienaufenthalts niedriger ausfällt, wird die Differenz nicht erstattet. Falls der Reisebetrag des geänderten Ferienaufenthalts höher ausfällt, müssen die zusätzlichen Kosten innerhalb der geltenden Zahlungsfrist beglichen werden.
- Buchungsänderungen müssen unter Angabe Ihrer Vouchernummer im Dutchen Callcenter abgehandelt und bestätigt werden.
- Ihr Voucher verfällt, wenn dieser nicht im Jahr 2020 genutzt wurde. Der Reisebetrag kann nicht zurückerstattet werden.
- Für den Ferienpark Waddenduyn gilt, dass der Voucher verfällt, wenn er bis zum 1. Juli 2020 nicht eingelöst wurde.
Kommt Ihre Buchung nicht für die „mildernden Umstände“ in Frage?
Falls Sie keinen Anspruch auf die „mildernden Umstände“ geltend machen können, geht eine Stornierung zu Ihren Lasten und auf eigenes Risiko.
Vor Ort in unseren Ferienparks tun wir alles erdenklich Mögliche dafür, dass Sicherheit und Hygiene gewährleistet sind. Die Ferienparks sind übersichtlich und ohne zentrale Einrichtungen. Dort versammeln sich keine großen Menschengruppen. In der schönen Umgebung und/oder an den nahegelegenen Stränden kann man sich auch zum jetzigen Zeitpunkt wunderbar aufhalten. Um die strikten Sicherheitsnormen und Hygienevorschriften in den Ferienhäusern und an der Rezeption zu erfüllen, reinigen und desinfizieren wir regelmäßig sämtliche Räumlichkeiten und achten dabei besonders auf Türklinken, Treppengeländer, Küchen und Toiletten.
Haben Sie trotzdem vor, Ihre Buchung zu stornieren (und möglicherweise Ihre Reiserücktrittsversicherung zu beanspruchen)? Wir bieten Ihnen einen Rabatt von 25 % auf eine neue Buchung im selben Ferienpark, falls die neue Buchung direkt für ein neues Datum in der Nebensaison erfolgt.
- Als Nebensaison gilt der Zeitraum vom 23. Oktober 2020 bis zum 21. Dezember 2020.
- Die neue Buchung muss qua Aufenthaltsdauer mindestens der ursprünglichen Buchung entsprechen.
- Hiervon ausgenommen ist der Ferienpark Waddenduyn.
Flexible Bedingungen für Last-Minute Buchungen
Für neue Last-Minute-Buchungen mit einem Anreisedatum bis zum 1. Mai 2020 hantieren wir eine verlängerte Optionsfrist. Demzufolge können Sie Ihre neue Last-Minute-Buchung bis zu 7 Tage nach dem Buchungsdatum kostenlos stornieren. So gewähren wir Ihnen mehr Flexibilität in den heutigen, unsicheren Zeiten.
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit unserer Buchungsabteilung auf. Wir reagieren schnellstmöglich auf Ihr Anliegen.